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Publikation : „Enteignung schafft keine einzige Wohnung“

Mythen und Fakten zur Vergesellschaftung von Wohnraum

Wichtige Fakten

Reihe
luxemburg argumente
Autor*innen
Nelli Tügel, Jan Ole Arps,
Erschienen
Juli 2026
Bestellhinweis
Bestellbar

Details

Die charakteristischen lila Westen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWe) waren im April 2019 zum ersten Mal in Berlin zu sehen – auf der bis dato größten Demonstration gegen hohe Mieten und Verdrängung. Zweieinhalb Jahre später war der Volksentscheid gewonnen: Mehr als eine Million Berliner*innen stimmten dafür, private Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu enteignen. 

Dabei ist Enteignung eigentlich das falsche Wort, denn es geht um Vergesellschaftung, also die Überführung privaten Eigentums in Gemeineigentum und Gemeinwirtschaft. Diese grundgesetzlich verankerte Möglichkeit wurde seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie genutzt. Auch die Berliner Politik hat alles dafür getan, die Umsetzung des Volksentscheids zu verschleppen. Fünf Jahre, eine Expert*innenkommission und ein Rahmengesetz später ist klar: Die Vergesellschaftung ist verfassungsgemäß umsetzbar, und sie ist notwendig wie nie: In den vergangenen zehn Jahren sind die Mieten in der Hauptstadt um durchschnittlich 70 Prozent gestiegen. Mit dem von DWe vorgelegten eigenen Gesetzentwurf für einen zweiten Volksentscheid rückt die Umsetzung wieder auf die Tagesordnung. 

Doch die Widerstände aus Immobilienwirtschaft, Interessenverbänden und Politik sind massiv. Zu hoch sind die Gewinne, die mit den geschätzt 240.000 betroffenen Wohnungen erwirtschaftet werden, zu groß der politische Einfluss der Konzerne auf die Politik. Und die Reihen schließen sich: CDU und SPD, in Berlin wie im Bund, agieren mittlerweile offen als Interessenvertreter der Immobilienwirtschaft. Die Bauminister*innen der Länder haben sich gegen die Berliner Pläne ausgesprochen, Bayern droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, das die Entschädigung auf den Marktwert festschreiben und die Umsetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzen würde – und die Vergesellschaftung damit faktisch unmöglich machen soll. Fakten scheinen dabei keine Rolle zu spielen. Enteignung? Ein Instrument aus der DDR-Mottenkiste! Eingriffe ins Privateigentum? Verfassungswidrig! Und überhaupt schafft Enteignung keine einzige Wohnung! 

In dieser Broschüre wird deutlich, dass solche Behauptungen auf wackeligen Füßen stehen. Die Autor*innen erläutern Vergesellschaftung als Mittel zur Verwirklichung des Rechts auf Wohnen. Die Broschüre soll allen helfen, die sich in der oft oberflächlich geführten Debatte mit Gegenargumenten rüsten wollen.

Inhalt

  • „Vergesellschaftung schafft keinen neuen Wohnraum“
  • „Vergesellschaftung ist verfassungswidrig“
  • „Vergesellschaftung schreckt private Investoren ab“
  • „Vergesellschaftung kostet Unsummen“
  • „Auch Genossenschaften sollen vergesellschaftet werden“
  • „Der Senat hat doch schon ein Gesetz beschlossen“
  • „Der Mietendeckel wurde gekippt – die Vergesellschaftung wird auch scheitern“
  • „Vergesellschaftung kann Jahre dauern, sie ist keine Lösung für die aktuelle Wohnungskrise“
  • „Die Bundesregierung will Vergesellschaftung verbieten“

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